Freiwilligkeitsklausel kein Grund für Wegfall des Weihnachtsgeldes
GewerbeEin Arbeitgeber darf das Weihnachtsgeld für seine Angestellten nicht einfach streichen, wenn die Leistung im Arbeitsvertrag zugesichert wird. Das gilt selbst dann, wenn die Sonderzahlung als „freiwillige Leistung“ im Vertrag festgeschrieben ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Februar 2013 mit einem Urteil bestätigt (Az.: 10 AZR 177/12).