Beitragsbemessungsgrenzen 2024
Die geltenden Grenzen und Freibeträge in der Sozialversicherung werden jährlich überprüft und angepasst: Entsprechend sind hier neue Werte für 2024 vorgesehen. Ab Januar 2024 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung. Diese werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Aufgrund der gestiegenen Löhne hat das Bundeskabinett die Rechengrößen erneut deutlich angehoben.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sieht für die ost- und westdeutschen Bundesländer unterschiedliche Werte vor. Sie sind vor allem für Besserverdienende interessant: Nur bis zu diesen Grenzen müssen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, für Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze nicht. Das bedeutet aber auch, dass für das darüber hinausgehende Einkommen keine Rentenansprüche erworben werden.
Die BBG West wird 2024 auf 7.550 Euro festgesetzt, jährlich sind dies 90.600 Euro. In Ostdeutschland gilt 2024 die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 7.450 Euro beziehungsweise jährlich 89.400 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese
Einkommensgrenze in den alten Bundesländern auf 9.300 Euro (2023: 8.950 Euro) und in den neuen Bundesländern auf 9.200 Euro (2023: 8.750 Euro).
Auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt: von derzeit 4.987,50 Euro auf 5.175,00 Euro im Monat. Für die Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte. Diese Grenzen gelten bundeseinheitlich und summieren sich damit auf umgerechnet 62.100 Euro im Jahr. Diese Grenze gibt an, bis zu welcher Höhe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden.
Wechsel zur privaten Krankenversicherung wird wieder erschwert
Zu den Rechengrößen in der Sozialversicherung gehört auch die so genannte Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Und diese ist wichtig, wenn Arbeitnehmer von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenvollversicherung wechseln wollen. Sie steigt von 66.600 Euro in diesem Jahr auf künftig 69.300 Euro im Jahr 2023. Das sind 5.775 Euro im Monat. Wer darüber hinaus verdient, kann in die private Krankenvollversicherung wechseln. Wem dieser Schritt aufgrund eines zu geringen Einkommens verwehrt bleibt, sollte sich mit den Themen Krankenzusatzversicherung und Kostenerstattung auseinandersetzen. Auch sie können ein Baustein sein, um in den Genuss einer privatärztlichen Versorgung zu kommen.