Was leistet die gesetzliche Rentenversicherung?
Bis 2001 sprach man bei der durch die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckten Erwerbsunfähigkeit von der Erwerbsunfähigkeitsrente/ Berufsunfähigkeitsrente. Seitdem ist nun diese Rentenart durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt worden. Das ist mit einer drastischen Senkung der Rentenauszahlung einhergegangen.
Die Erwerbsminderungsrente wird als Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung geleistet. Entscheidend hierfür ist die grundsätzliche Leistungsfähigkeit für eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes.
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können.
Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können (im Rahmen einer 5-Stunden-Woche).
Wie hoch die ausgezahlte Erwerbsminderungsrente ist, hängt u. a. von den erworbenen Anwartschaften ab, zum Beispiel den erreichten Entgeltpunkten. Fest steht aber, dass mit der Erwerbsminderung ein erhebliches Armutsrisiko verbunden ist. So beträgt der durchschnittlich gezahlte monatliche Rentenbetrag bei teilweiser Erwerbsminderung 487 Euro in West und 430 Euro in Ost. Bei voller Erwerbsminderung wurde in West eine durchschnittliche Erwerbsminderungs-Rente von 717 Euro ausgezahlt, in Ostdeutschland von 713 Euro (Zahlen nach DRV, Stichtag 31.12.2013).
Es entsteht also schnell eine Versorgungslücke, der durch private Vorsorge ausgeglichen werden muss. Laut Statistischem Bundesamt gilt jeder dritte Haushalt mit einem Erwerbsminderungs-Fall als armutsgefährdet.