Vorsorgeuntersuchungen
Gemäß §1 MB/KK AVB gehören zur Vorsorge:
- Untersuchungen und medizinisch notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaft und Entbindung
- ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzliche eingeführten Programmen:
Krebsvorsorge, Herz-Kreislauf-Check, Kindervorsorge U1-U9