05.01.2015

Hartz IV: Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Arbeitslose Sozialleistungsempfänger etwas mehr Geld, denn die Regelsätze wurden zum Jahreswechsel leicht angehoben. Der Hartz-IV-Regelsatz soll die laufenden Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Strom (ohne Heizkosten) sichern. Wie aber verhält es sich mit dem Versicherungsschutz, wenn man arbeitslos wird?