SachschädenBetriebsunterbrechungsversicherung - Wenn alle Räder stillstehen müssen

Ein Sachschaden im Unternehmen kann verheerende Auswirkungen haben: mitunter fällt für Tage oder Wochen die komplette Produktion aus. Wenn dann Lieferaufträge nicht bedient werden können, die Kunden unzufrieden sind und Aufträge stornieren, muss sogar das Aus für die Firma befürchtet werden. Für diese Fälle bietet eine Betriebsunterbrechungsversicherung Schutz.

Es ist schnell passiert. Ein Kabelbrand, Rohrbruch oder Sturm kann die Produktion einer Firma lahm legen, wenn dabei Maschinen oder Lagerräume beschädigt werden. Für Unternehmer ist das in mehrfacher Hinsicht ein Risiko, denn oft sind die laufenden Kosten weiter zu zahlen. Ob Löhne, Gehälter oder Mieten: die Anspruchsberechtigten werden nicht einfach darauf verzichten wollen.

Betriebsunterbrechungsversicherung bietet Schutz bei Stillstand

Doch es gibt eine Möglichkeit sich als Firmeninhaber abzusichern, wenn ein Sachschaden den Stillstand des Betriebs verursacht. Schutz hierfür bietet eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung.

Je nach Ausgestaltung des Vertrages kommt eine solche Police für den Schaden auf, wenn aufgrund von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Elementargefahren die Produktion unterbrochen werden muss. Die Anbieter haben sich auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Gewerbetreibenden eingestellt, so dass in der Regel auch kleine und mittlere Unternehmen eine passende Police finden.

Für welche Schäden der Versicherer aufkommt, ist ebenfalls abhängig vom Vertrag. Vereinbar sind zum Beispiel die Folgekosten für den entgangenen Betriebsgewinn, die Übernahme bestehender Verpflichtungen wie Energiekosten, Mieten oder Lohnfortzahlungen sowie die häufig anfallenden Schadenminderungskosten, wenn zum Beispiel ein Notbetrieb eingerichtet werden muss.

Betriebshaftpflicht – ist beinahe wirklich „Pflicht“!

Auf keinen Fall sollten Unternehmer auf eine gewerbliche Haftpflichtversicherung verzichten, wenn sie den Erfolg ihrer Firma nicht gefährden wollen. Denn selbst wer nur eine kleine Firma führt, ist zahlreichen Risiken ausgesetzt.

Grundsätzlich haftet ein Arbeitgeber für alle Schäden, die er und seine Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Dritten zufügen: etwa wenn ein Produkt nicht richtig funktioniert und deshalb der Kunde einen Gesundheitsschaden erleidet. Oder wenn in einer Maschine das Öl ausläuft und deshalb die Natur geschädigt wird. In solchen Fällen können schnell Schadensforderungen im siebenstelligen Bereich entstehen.

Spezielle Ergänzungen wie eine Produkthaftpflicht- oder Umweltschadens-Deckung sind je nach Art des Betriebs sinnvoll. Bei der Einschätzung, welche Versicherungslösungen im Einzelfall ratsam sind, hilft ein Versicherungsvermittler. Darüber hinaus sollte der Unternehmer für sich und seine Familie mit einer privaten Haftpflichtversicherung inklusive einer Forderungsausfallversicherung vorsorgen.