14.09.2015

Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen sind wichtige Werte der Sozialversicherung. Sie geben zum Beispiel an, ab welchem Einkommen ein Kassenpatient in die private Krankenversicherung wechseln darf und wie tief Gutverdiener in der Renten- und Arbeitslosenversicherung maximal ins Portemonnaie greifen müssen. Letzte Woche nun wurden die vorläufigen Rechengrößen für das Jahr 2016 veröffentlicht.