17.01.2022

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren-WGs Anrecht auf Leistungen der Behandlungspflege haben: auch wenn es sich um einfache Tätigkeiten wie die Vergabe von Medikamenten und das Anziehen von Thrombosestrümpfen handelt. Eine Krankenkasse hatte sich zuvor geweigert, für die ambulanten Pflegedienste zu zahlen, die gewöhnlich derartige Aufgaben in den Einrichtungen übernehmen.