Gewerbe

Mehr als jedes zweite kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hat bereits Probleme, geeignete Fachkräfte zu finden. Besonders im MINT-Bereich und in der IT-Branche sind Fachkräfte rar – und in Zeiten der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz unverzichtbar. Umso wichtiger ist es, die Arbeitnehmer durch lukrative Zusatzleistungen in das eigene Unternehmen zu locken.

Gründer und etablierte kleine und mittelständische Unternehmen sollten sich bei Versicherungsabschlüssen unbedingt von Fachleuten beraten lassen. Insbesondere in der Anfangsphase unterschätzen viele das Risiko von Cyberangriffen, wie die Gründerstudie der öffentlichen Versicherer in Deutschland zeigt.

Steigende Inflation, Schuldenkrisen und explodierenden Lebenshaltungskosten stellen für Entscheider aus den G20-Ländern die größten Bedrohungen in den nächsten zwei Jahren dar, so ein Teilergebnis des Global Risk Reports. Führungskräfte aus Deutschland fürchten neben Inflation und schweren Preis-Schocks auch zwischenstaatliche Konflikte.

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von Kundinnen und Kunden einer privaten Unfallversicherung gestärkt. Ist ein Tagegeld vereinbart, so endet der „Abschluss der Behandlung“ nicht mit dem letzten Arztbesuch, wenn der Mediziner im Anschluss Krankengymnastik oder eine andere Maßnahme verschreibt. Die Zeit dieser Therapien müsse auch berücksichtigt werden (Urteil vom 04. November 2020, IV ZR 19/19).

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten seit dem 17.07.2020 neue Regeln, wenn ein Gespann mit Anhänger unterwegs ist und dieser Anhänger in einen Unfall verwickelt wurde. Künftig kommt der Versicherer der Zugmaschine für den Schaden auf, sofern der Hänger nicht gefahrerhöhend wirksam wird. Zuvor mussten sich Kfz- und Anhängerversicherer die Kosten hälftig teilen. Experten rechnen mit sinkenden Kosten für Anhänger-Versicherungen.

Die Bundesregierung will mit einer Senkung der Umsatzsteuer Unternehmen und Verbrauchern gleichsam unter die Arme greifen, damit die Wirtschaft in der Corona-Krise wieder in Schwung kommt. Doch die angedachte Steuersenkung bedeutet für Firmen einen enormen Mehraufwand: Und dabei müssen Gewerbetreibende einige Punkte beachten.

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichtes zeigt erneut, wie eingeschränkt der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung ist. Demnach ist ein Arbeitnehmer nicht einmal durch die Berufsgenossenschaft geschützt, wenn er auf dem direkten Weg zur Arbeit beim Tanken verunfallt. Das Urteil stellt die bisherige Rechtspraxis auf den Kopf (Urteil vom 30. 1. 2020 - B 2 U 9/18 R).

Die Coronakrise hat viele Arbeitnehmer und auch Selbstständige ins Homeoffice gezwungen: Dort kommunizieren sie mit Kunden und Geschäftspartnern. Damit tauschen sie auch sensibelste Daten aus, die nicht in unbefugte Hände geraten dürfen. Anlass für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), aktuell vor den Folgen eines vernachlässigten Cyberschutzes zu warnen.

Die Situation scheint paradox: Auf der einen Seite rechnet die Bundesregierung mit 2,35 Millionen Kurzarbeitern infolge der Coronakrise, die entweder eine reduzierte Arbeitszeit und damit Einkommensverluste hinnehmen müssen oder die aufgrund einer „Kurzarbeit Null“ sogar ganz zuhause sind. Zugleich aber fehlt es in wichtigen Bereichen der Wirtschaft an Arbeitskräften. Deshalb werden nun auch die Zuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter deutlich erweitert.

Verdienen sich Rentnerinnen und Rentner neben ihrer gesetzlichen Rente etwas dazu, drohen Abzüge bei der gesetzlichen Rente. Die Hinzuverdienstgrenze aus dem Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) wurde jetzt aber aufgrund der Corona-Krise wesentlich nach oben verschoben. Und die Anwendung des Hinzuverdienstdeckels als individueller Wert für höhere Rentenabzüge wurde sogar komplett ausgesetzt. Rentnerinnen und Rentner dürfen derzeit also wesentlich mehr zur gesetzlichen Rente ...

Vor einem besonders tückischen Betrugsversuch warnt aktuell das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Denn Betrüger versenden im Namen einer „Organisation Transparenzregister e.V.“ betrügerische E-Mails und verlangen eine kostenpflichtige Registrierung. Mit dem offiziellen Transparenzregister des Bundesfinanzministeriums zur Bekämpfung der Geldwäsche jedoch haben die Absender nichts zu tun. Vielmehr soll das Unwissen vieler Gewerbetreibender schamlos ausgenutzt werden, um Geld zu ...

Ein Risiko, das auch kleineren Betrieben oder Gewerbetreibenden mit kleiner Belegschaft drohen kann: Mitarbeiter missbrauchen das in sie gesetzte Vertrauen und bereichern sich auf Kosten ihres Unternehmens. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, wie der Gesamtverband der Versicherer kürzlich warnte. Der Grund der Warnung sind aktuelle Zahlen für die Vertrauensschadenversicherung.

Wer ein Ehrenamt ausübt, tut Gutes und dient der Gesellschaft. Das bedeutet freilich nicht, dass man auch vor allen Risiken während der Tätigkeit geschützt ist. Es empfiehlt sich, den eigenen Versicherungsschutz entsprechend zu prüfen.

Wenn Industriebetriebe längere Zeit von einer Betriebsunterbrechung betroffen sind, kann das im Zweifel die Existenz bedrohen. Und je mehr die weltweite Vernetzung zunimmt, desto mehr steigt auch die Wahrscheinlichkeit eines solches Ereignisses: Da reicht schon ein Angriff auf die IT-Technik einer Firma. Anlass für den Versicherer-Dachverband, gerade kleine und mittlere Betriebe für das Thema zu sensibilisieren.

In Südbayern und in der Alpenregion herrscht aktuell Schneechaos: Am Wochenende mussten hunderte Flüge am Flughafen München gestrichen werden, Passstraßen wurden wegen Lawinengefahr gesperrt, Skiurlauber waren eingeschlossen. Doch dürfen Arbeitnehmer auf Arbeit fehlen, wenn derartige Witterungsbedingungen herrschen? Die Antwort ist nicht ganz einfach: je nachdem.

Wer als Gewerbetreibender eine Webseite betreibt, muss seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) strenge Datenschutzregeln beachten. Ein aktuelles Urteil zeigt nun, dass Unternehmer hohe Ordnungsgelder fürchten müssen, wenn sie gegen den Datenschutz verstoßen. Besser ist es, von vorn herein den Datenschutz zu beachten.

Unschuldig in einen Unfall verwickelt - und dann noch einen Teil der Reparaturkosten selbst zahlen müssen, weil der Kfz-Versicherer des Unfallverursachers behauptet, die Werkstatt-Rechnung sei zu hoch? Das müssen sich Unfallgeschädigte nicht gefallen lassen, wie das Amtsgericht München bestätigte (AZ. 332 C 4359/18). Demnach muss der Versicherer auch eine Rechnung voll zahlen, die mutmaßlich zu hoch ausgefallen ist.